Unsere Garantiebestimmungen

Die Verkäuferin leistet während sechs Monaten oder für 6000 Kilometer, je nachdem was vorher eintritt, folgende Garantie: Die Lustenberger AG gewährt eine reine Materialgarantie, d.h. wir garantieren maximal bis zum bezahlten Preis. Rückerstattungen des Preises oder Ersatzlieferungen, gegen Rückgabe des Kaufgegenstandes bei Mängeln, nach Wahl der Verkäuferin. Garantie wird nur gewährt, bei Vorweisung des defekten Teils und nach vorheriger Absprache mit der Verkäuferin. Es werden keinerlei Arbeitskosten übernommen. Die Garantie gilt in der Schweiz.

 

Die Garantie beginnt mit dem Tag der Übernahme des Teil durch den Käufer und bezieht sich ausschliesslich auf folgende Teile:

 

Motoren

  • Kolben
  • Lager
  • Ölverlust oder Verbrauch über Norm
  • Kopf- und Blockrisse
  • schlechte Kompression
  • Nockenwelle und Ventile (oder bei einzelnen Zylinderköpfen)

 

Motoren

  • Synchronring
  • Gangspringen
  • Lager

 

Automaten

  • Automat ohne Wandler

 

Differntial

  • Tellenrad/Pignon
  • übermässige Geräusche

 

Elektroteile

  • Sämtliche Elektronikteile werden ohne Gewähr geliefert (bei Retouren belasten wir eine Gebühr von 50 Franken plus allfällige Versandkosten)

 

Keine Garantie und kein Rückgaberecht

  • bei unfachmännischem Einbau (Einbau nur von Fachwerkstätten)
  • für Folgeschäden die nicht durch unser Teil verursacht wurden
  • für Schäden aus Renneinsätzen
  • für Schäden durch Veränderung der ursprünglichen Konstruktion des Teils oder Autos
  • für Ersatzteile für die ein Dritter als Hersteller, Lieferant oder aus anderwertiger Garantiezusage eintritt oder einzutreten hat
  • wenn beim Einbau des garantierten Gebrauchteils die Betriebstoffe, Filter, Wasserpumpe, Spannrolle, Zahnriemen und/oder Steuerriemen nicht erneuert wurden.
  • Für Schäden die durch Verwendung ungeeigneter Schmier- und Betriebsstoffe. Ölmangel oder Überhitzung entstehen
  • auf sämtliche Unfallfahrzeuge

 

Retouren und Umtausch innert 8 Tagen nur mit Original Rechnung/Quittung

Rückgabe der Teile aus anderen Gründen ist nur durch vorherige Absprache und im Einverständnis der Verkäuferin möglich: Ein Unkostenbetrag wird auf jeden Fall verrechnet. Jede weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, insbesondere jede Haftung für Mängelfolgeschäden, Rechtsgewährleistung etc. Im Schadenfall ist der Einbaubeleg einer Fachwerkstatt oder Fachperson mit den Fahrzeugangaben, Kilometerstand bei Einbau und Kilometerstand bei Schadenseintritt vorzulegen. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass der Kaufgegenstand aus einem Abbruchfahrzeug oder Unfallfahrzeug stammen kann und akzeptiert die Gerantiebestimmungen der Verkäuferin.

 

Für Streitigkeiten aus diesem Kauf anerkennt der Käufer ausdrücklich und unter Verzicht auf seinen Wohnsitzgerichtsstand die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte der Verkäuferin.